Schlaglochprogramm der Hessischen Landesregierung „Die Kommune Ober-Ramstadt erhält schnell und unbürokratisch 157800 Euro Unterstützung vom Land für die Ausbesserung der Winterschäden“
„Die Kommune Ober-Ramstadt erhält schnell und unbürokratisch 157800 Euro Unterstützung für die Ausbesserung der Winterschäden“, hob Wolfgang Rausch, Vorsitzender der CDU Ober-Ramstadt das Engagement der Landesregierung für die kommunale Familie hervor. Durch das aufgelegte Sonderprogramm in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro zur Beseitigung der gravierendsten Winterschäden können zahlreiche Straßen, die durch die heftige Frostperiode im Dezember stark gelitten haben, schnell ausgebessert werden.
„Die Menschen sowie der Güter und Dienstleistungsverkehr vor Ort brauchen eine gute Infrastruktur. Dadurch müssen wir schnell handeln und unsere wintergeschädigten Straßen umgehend sanieren“, zeigte Wolfgang Rausch die volkswirtschaftliche Relevanz des Sonderprogramms auf. Die rasche Finanzierung von Gegenmaßnahmen sei ein wirksamer Beitrag zur Verkehrssicherheit und Kostenersparnis, denn mit jedem Tag Warten erhöhen sich die Folgekosten, weil sich die derzeit nur oberflächlichen Schäden in die Tiefe fressen und somit die Substanz der Straßen angegriffen werde. „Je früher wir sie beheben, desto weniger kostet es auf Dauer“, erklärte Rausch. Die Reparatur der Schlaglöcher könne sofort nach der Frostperiode beginnen. Vorteilhaft sei hierbei auch, so Rausch, dass die Gemeinden ihre Prioritäten eigenverantwortlich setzen könnten und dabei selbst entscheiden, welche Reparaturen am dringendsten sind. „Mit diesem Programm leisten das Land und die Kommunen einen gemeinsamen Beitrag zum dauerhaften Werterhalt ihrer Straßen und Radwege. Durch die Schwerpunktsetzung des Sonderprogramms ist gewährleistet, dass die Interessen der Kommunen besonders berücksichtigt werden, indem rund 80 der 100 Millionen Euro Hilfe direkt an sie fließen. Für Ober-Ramstadt und seine Stadtteile sind dies konkret 157800 Euro“, so Rausch. Die Kommunen erhielten so eine gesicherte Planungsgrundlage für die Behebung ihrer Straßenschäden. |